Prüfungen

Koshinkan Karate Graduierung

Die offizielle Graduierungsordnung für strukturierte Entwicklung und Anerkennung im Koshinkan Karate.

  • 9 Kyu Weiß-Gelb

  • 8 Kyu Gelb

  • 7 Kyu Orange

  • 6 Kyu Grün

  • 5 Kyu Blau

  • 4 Kyu Lila

  • 3-1 Kyu Braun

Kyu-Grade: Die Schülergraduierungen

Die Kyu-Grade umfassen die Schülergraduierungen vom weißen bis zum braunen Gürtel. Sie werden durch den verantwortlichen Koshinkan-Trainer bzw. das jeweilige Dojo vergeben.



Der Grundsatz der Graduierung

Die Graduierungen im Koshinkan Karate dienen der strukturierten Entwicklung von technischen Fähigkeiten, taktischem Verständnis und persönlicher Haltung.

Sie dokumentieren den individuellen Fortschritt im Training und stellen sicher, dass Inhalte nachvollziehbar, überprüfbar und stilkonform vermittelt werden.

Prüfungsinhalte und Anforderungen



Dan-Grade: Die Meistergrade

Ab der schwarzen Gürtelstufe beginnen die Dan-Grade. Diese werden nicht durch einzelne Trainer vergeben, sondern durch die zuständige Koshinkan-Prüfungs- und Anerkennungsstruktur.

Voraussetzungen für Dan-Grade

  • Langjährige und kontinuierliche Trainingspraxis
  • Technisches und methodisches Verständnis des Koshinkan Karate
  • Persönliche Reife und Vorbildfunktion
  • Einhaltung der stilinternen Richtlinien

Prüfungsprogramm

Das Kyu-Rahmenprogramm ist so angelegt, dass Trainer und Prüflinge unabhängig von der jeweiligen Stilrichtung die Inhalte eigenständig festlegen und überprüfen können. Es bestehen keine festen Vorgaben. Maßgeblich ist, dass die Prüfung dem Anspruch des entsprechenden Kyu-Grades gerecht wird und die Inhalte entsprechend vermittelt und gezeigt werden.

Kihon-, Kombinations und Kumite Techniken sollen nicht ausschließlich in linearen Vor- und Rückwärtsbewegungen, sondern in einer typischen Koshinkan-Form ausgeführt werden, das heißt kreisförmig und in alle Richtungen. Diese Koshinkan-Form ist realistisch zu gestalten und soll zusätzlich im Bunkai mit Partner demonstriert werden.

Die Anmeldung erfolgt über den Trainer oder das jeweilige Dojo. Termine, Voraussetzungen und Inhalte werden im Training bekanntgegeben.

Dan-Prüfungen

Dan-Prüfungen erfolgen ausschließlich nach Einladung bzw. Genehmigung durch die zuständige Koshinkan-Struktur. Voraussetzungen und Abläufe werden individuell geregelt.

A: bis 6 Jahre (Mini-Kids)

C: ab 14 Jahre (Jugendliche & Erwachsene)

C: ab 14 Jahre (Jugendliche & Erwachsene)

D: ab 50 Jahre (Senioren)

Unterstufe (weiß-orange)

Mittelstufe (grün, blau, violett)

Oberstufe (braun)

Verleihung von Dan-Graden

Voraussetzungen

Eine Verleihung kann nur erfolgen, wenn die jetzige Graduierung nicht durch eine Verleihung erreicht wurde. Eine Verleihung kann innerhalb des DKV nur einmal vorgenommen werden.

Einzureichende Unterlagen

  1. Verleihungsantrag mit Begründung vom Landes-Stilrichtungsreferenten befürwortet
  2. Karate-Lebenslauf mit langjährigen Tätigkeiten als Trainer, Kampfrichter, Funktionär

Wichtige Hinweise

  • Identifikation mit Koshinkan
  • Warte- und Vorbereitungszeiten
  • Entscheidungsgremien

Der Antragsteller sollte sich 100% mit der Stilrichtung Koshinkan identifizieren und keine weiteren Positionen in anderen Stilrichtungen haben. Bei Nichtbeachtung kann die Kommission die Zulassung verweigern.

Die Warte- und Vorbereitungszeiten sowie Altersgrenzen sind für alle Dan-Grade in der DKV-Ordnung festgelegt. An diese Ordnung sind wir als Stilrichtung gebunden.

Für Verleihungen 1.–8. Dan hat die Koshinkan-Kommission (evtl. auch der DKV) die Entscheidung. Für Verleihungen ab 9. Dan mit Zustimmung der Stilrichtung die DKV-Bundesversammlung.

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